Im Kampf gegen Corona

Vorteile und Förderung Raumlufttechnischer Anlagen

Lüften, lüften, lüften ist gerade in aller Munde, da die Hygiene der Luft in einem Raum eine große Bedeutung für das Ansteckungsrisiko mit SARS-CoV-2 durch Aerosole hat. Deshalb ist Lüften eine wichtige Maßnahme, um die Viruslast in der Luft zu reduzieren und vor einer Corona-Infektion zu schützen. Aber da die Tage jetzt kälter werden, wird das Lüften, durch die die niedrigen Außentemperaturen erschwert. Somit gibt es einen klaren Vorteil für Gebäue mit moderner Lüftungs- und/oder Klimatechnik, die die Viruskonzentration in einem Raum vermindern können.
Die MOHR SOLUTIONS INGENIEURE sind Spezialisten auf diesem Gebiet und beraten Sie gerne, um die für Sie passende Lösung zu finden.

Keine Übertragung von SARS-CoV-2 durch RLT-Anlagen

Raumlufttechnische Anlagen (RLT-Anlagen) sind für das Betreiben vieler Gebäude aus energetischer und hygienischer Sicht eine unabdingbare Voraussetzung. Dabei kommt der regelmäßigen Wartung und Instandhaltung eine entscheidende Bedeutung für den sicheren Anlagenbetrieb zu.

Betreiber von Lüftungs- bzw. Klimaanlagen werden in diesen Tagen oft mit der Frage konfrontiert, ob das Coronavirus SARS-CoV-2 durch Raumlufttechnische Anlagen (RLT-Anlagen) übertragen werden kann. Nach aktuellem Kenntnisstand werden Coronaviren durch Tröpfcheninfektion und über Aerosole übertragen. Aus diesem Grund wird eine gute Lüftung mit möglichst hohen Außenluftanteil empfohlen. Eine Übertragung von Coronaviren über Lüftungs- bzw. Klimaanlagen kann deshalb nahezu ausgeschlossen werden. Über die Außenluft- und Zuluftleitungen können aufgrund der eingebauten Filter keine Tröpfchen, die das Corona-Virus enthalten könnten, in die Räume eingetragen werden. Die belastete Raumluft wird abtransportiert und die zugeführte, gefilterte Außenluft verringert die Virenlast im Raum.

Bereits im Sommer haben die führenden Virologen und Vertreter der Wissenschaft vor der kalten Jahreszeit und einer zweiten Welle gewarnt. Die stark ansteigenden Corona-Zahlen und der damit verbundene notwendige „Lockdown Light“ zeigen es ganz deutlich, dass wir uns mitten in dieser Welle befinden. Die kalte Jahreszeit führt dazu, dass sich die Menschen weniger an der frischen Luft bewegen und sich immer mehr Menschen gemeinsam in geschlossenen Räumen aufhalten. Kontaminierte luftgetragene Aerosole gelten als Hauptübertragungsweg des SARS-CoV-2-Virus. Aus diesem Grund wird neben den AHA-Regeln auch das ständige Lüften von Räumen empfohlen und ist eine der zentralen Infektionsschutzmaßnahmen. Aber Dauerlüften bei frostigen Temperaturen ist alles andere als angenehm. Aus diesem Grund empfiehlt sich der Einbau einer modernen Lüftungsanlage oder der Umbau bestehender Anlagen, um den Luftaustausch durchzuführen.

„Aerosole entscheidend bei der Übertragung“

Die Möglichkeiten dazu werden z.B. in Hörsälen und Schul-Aulen, in Theatern und Museen, in Kantinen, in kommunalen Versammlungsräumen und Bürgerhäusern gesehen. „Wir alle haben gelernt, dass Aerosole entscheidend sind bei der Übertragung des Corona-Virus. Die Hygiene der Luft in Innenräumen hat eine große Bedeutung für den Infektionsschutz", so Altmaier. „Daher werden wir raumlufttechnische Anlagen fördern, die die Viruskonzentration in einem Raum enorm vermindern können.“

Ganz gleich ob dezentral oder zentral eingebaut, bieten moderne Lüftungsanlagen gerade vor dem Hintergrund der Kontamination der Raumluft mit Viren und Bakterien, aber auch mit zu hoher CO2-Konzentration entscheidende Vorteile. Einerseits wird durch den stetigen und kontrollierten Luftaustausch inklusive Wärmegewinnung das Ansteckungsrisiko mit SARS-CoV-2 durch Aerosole reduziert, andererseits mindert sie die hohen Energieverluste durch häufiges oder dauerhaftes Lüften bei gleichzeitiger Beheizung der Räume.

Bundesförderung Corona-gerechte Um- und Aufrüstung von raumlufttechnischen Anlagen in öffentlichen Gebäuden und Versammlungsstätten

Auch die deutsche Bundesregierung hat auf diese Erkenntnisse und den Beitrag von raumlufttechnischen Anlagen zum Infektionsschutz reagiert. Seit dem 20.10.2020 wir die Corona-gerechte Um- und Aufrüstung raumlufttechnischer Anlagen in öffentlichen Gebäuden und Versammlungsstätten von Seiten des Bundes gefördert.

Gemäß Beschluss des Koalitionsausschusses vom 25. August 2020 sollen deshalb Investitionen an bestehenden stationären, zentralen raumlufttechnischen Anlagen (RLT-Anlagen) finanzielle Zuschüsse erhalten. So soll das Infektionsrisiko in Räumen, die von einer größeren Anzahl an Personen genutzt wird, reduziert werden. Finanziell gefördert werden nicht nur der Erwerb und Einbau von Filtertechnik mit Virenschutzfunktion, sondern auch umfangreiche Umbaumaßnahmen. Es werden RLT-Anlagen in Gebäuden und Versammlungsstätten von Ländern und Kommunen sowie von Trägern, die durch Beteiligung oder auf sonstige Weise überwiegend öffentlich finanziert werden und die nicht wirtschaftlich tätig sind. Das können beispielsweise Kantinen, Hörsäle und Aulen sein.

Die MOHR SOLUTIONS INGENIEURE sorgen für angenehmes und sicheres Raumklima und analysieren gemeinsam mit Bauherrn und Betreiber die genauen Anforderungen an eine Lüftungsanlage. Anschließend entwickeln wir ein bedarfsgerechtes Konzept. Dabei sind Energieeffizienz und Nachhaltigkeit sowie nicht zuletzt die Wirtschaftlichkeit über den gesamten Betriebszyklus entscheidende Faktoren. Haben wir Ihr Interesse geweckt?

Dann können Sie uns jederzeit unter: 07161 627 060 erreichen. Oder schreiben Sie eine E-Mail an: info@mohrsolutions.de, wir setzen uns dann umgehend mit Ihnen in Verbindung.

 

 

Quellen: Der Bundesindustrieverband Technische Gebäudeausrüstung (BTGA), der Fachverband Gebäude-Klima (FGK) und der Herstellerverband Raumlufttechnische Geräte (RLT-Herstellerverband): „Betrieb Raumlufttechnischer Anlagen unter den Randbedingungen der aktuellen Covid-19-Pandemie“ 03.08.2020, Version 3

Pressemitteilung Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, Richtlinie „Bundesförderung Corona-gerechte Um- und Aufrüstung von raumlufttechnischen Anlagen in öffentlichen Gebäuden und Versammlungsstätten.“, 23.09.2020

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